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Satzung der Musikschule Strullendorf

Das folgende 2-seitigen Dokument ist die Satzung der Musikschule Strullendorf mit Gebühren für den Unterricht. Gerne können Sie  bei Unklarheiten im Vorfeld einen Beratungstermin vereinbaren.

 

Auszug aus der Gebührensatzung

Für den Besuch der Musikschule der Gemeinde Strullendorf und die vorübergehende Überlassung schuleigener Instrumente werden Gebühren erhoben. Zur Zahlung verpflichtet sind die für den Unterricht gemeldeten Schüler, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Monatlich fallen folgende Gebühren an.

Nachrichten der Musikschule Strullendorf ...

Unterricht

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www.strullendorf.de         Förderverein der Musikschule Strullendorf        www.mv-zeegenbachtal.de

www.musikschulen.de   www.musikschulen-bayern.de   www.nbmb-online.de   www.jugend-musiziert.org

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