Satzung der Musikschule Strullendorf
Das folgende 2-seitigen Dokument ist die Satzung der Musikschule Strullendorf mit Gebühren für den Unterricht. Gerne können Sie bei Unklarheiten im Vorfeld einen Beratungstermin vereinbaren.
Auszug aus der Gebührensatzung
Für den Besuch der Musikschule der Gemeinde Strullendorf und die vorübergehende Überlassung schuleigener Instrumente werden Gebühren erhoben. Zur Zahlung verpflichtet sind die für den Unterricht gemeldeten Schüler, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Monatlich fallen folgende Gebühren an.